Inhalt: Öffnungszeiten des Schifffahrtsbüros für
Aufgrund der Erkrankungen in den Schifffahrtsbüros der WSÄ Berlin und Eberswalde kommt es zur Zeit leider zu Bearbeitungsrückständen. Wir bitten daher um Geduld und Verständnis. Es wird empfohlen, die Beantragung von Kennzeichenausweisen für Kleinfahrzeuge mit allen erforderlichen Unterlagen möglichst auf dem Schriftwege vorzunehmen.
Unbedingt mit dem Antrag vorzuliegen sind:
- Eigentumsnachweis für Boot und Motor (in Kopie)
- Personaldokument mit Angaben zur Anschrift
- Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens / Änderung der Angaben im Kennzeichenausweis (kann auch vor Ort ausgefüllt werden)
- gegebenenfalls eine Vollmacht
- Vorlage einer Kopie der Konformitätserklärung nach Anhang XV der Richtlinie 94/25 EG
- bei Eigenbauten ist mindestens ein Foto dem Antrag beizulegen
Eine Kopie der Konformitätserklärung ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 der 10. GPSGV in deutscher Sprache vorzulegen, wobei deren Inhalt die Angaben nach Nummer 2 des Anhangs XV der Richtlinie 94/25 enthalten soll (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b der 10. GPSGV).
Ausdrücklich möchten wir auch darauf hinweisen, dass ebenfalls ein amtlich anerkanntes Kennzeichen (bzw. Internationaler Bootsschein) bei nachfolgend aufgeführten Organisationen erworben werden kann:
- Deutscher Motoryachtverband e.V.
- Deutscher Segler-Verband e.V.
- Allgemeiner Deutscher Automobilclub e.V.
Kleinfahrzeugregistrierung
Die Beantragung und Erteilung von Kennzeichen für Kleinfahrzeuge erfolgt nur während der folgenden Öffnungszeiten:
| Öffnungszeiten | |
|---|---|
| Dienstag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 14.00 Uhr |
| Mittwoch: | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | im
Zeitraum 01.04. - 30.09.: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr im Zeitraum 01.10. - 31.03.: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 14.00 Uhr |
Außerhalb dieser Zeiten werden keine Ausweise über Kleinfahrzeugkennzeichen ausgestellt!
Schifferdienstbücher
| Öffnungszeiten | |
|---|---|
| Montag - Donnerstag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 14.00 Uhr |
Für die Ausstellung eines Schifferdienstbuches sind die geforderten Unterlagen spätestens 2 Stunden vor Schluss der Öffnungszeiten zur Fertigstellung und Abholung am gleichen Tag einzureichen.
Für die Kontrolle eines Schifferdienstbuches kann leider keine genaue Bearbeitungszeit festgelegt werden, da erfahrungsgemäß jedes SDB eine individuelle Prüfung erforderlich macht.
Außerhalb der oben genannten Zeiten finden keine Bearbeitungen statt.
Bootszeugnisse
Die oben genannten Öffnungszeiten
gelten nicht
für die Beantragung
von Bootszeugnissen.
Hier wird um telefonische Voranmeldung gebeten.
Das Schifffahrtsbüro befindet sich in unserem Hauptgebäude.