Inhalt: Templiner Gewässer
Letzte Änderung:26.08.2010
Kilometer: Gesamte Strecke
SPA-Nr.: 100/05
vom: 01.08.05
Veränderte Fahrzeugabmessungen: Abweichend von
§ 24.02 Nr. 1.3. werden mit Wirkung vom 01.08.2005 die Abmessungen
der Fahrzeuge und Verbände sowie die Abladetiefen auf den TlG wie
folgt festgesetzt:
1.3.1 km 00.00 bis 09.50
Fahrzeuge: Länge 41,60; Breite 4,70m; Abladetiefe 1,20m
Verband: Länge 41,60; Breite 4,70m; Abladetiefe 1,20m
1.3.2 km 09.50 bis 22.00
Fahrzeuge: Länge 27,00; Breite 4,70m; Abladetiefe 1,20m
Verband: Länge 41,60; Breite 4,70m; Abladetiefe 1,20m
Diese Anordnung gilt bis auf Widerruf
SPA-Nr.: 101/06
vom: 14.08.06
Zur Gewährleistung der Sicherheit auf den Templiner Gewässern, von km 00,00 bis 22,00, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 6 km/h festgesetzt. Die geltenden Bestimmungen für Seen und seenartige Erweiterungen mit einer Gewässerbreite von mehr als 250 m, außerhalb des ufernahen Schutzstreifens, bleiben unberührt.
SPA-Nr.: 013/08
vom: 09.01.08
Aufgrund der aktuell durchgeführten Verkehrssicherungspeilungen wird die Tauchtiefe auf den TlG, von km 00.00 bis 22.00, ab sofort auf 120 cm festgesetzt.
SPA-Nr.: 036/10
vom: 08.04.10
Abweichend von § 1 der Verordnung über die Betriebszeiten der Schleusen und Hebewerke an den Bundeswasserstraßen im Zuständigkeitsbereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost vom 05.12.1995 wird für die
Schleuse Kannenburg, TlG km 3,60, und
Schleuse Templin, TlG km 13,32,
folgende Schleusenbetriebszeit festgelegt:
01.04. - 30.04. von 08.00 - 18.00 Uhr
01.05. - 30.09. von 07.00 - 20.00 Uhr
01.10. - 31.10. von 08.00 - 18.00 Uhr
01.11. - 30.11. von 08.00 - 16.00 Uhr
01.12. - 31.03. keine Betriebszeiten.
Bitte die veränderten maximalen Fahrzeugabmessungen, entsprechend SPA Nr.100/05 vom 01.08.2005, beachten.
SPA-Nr.: 067/10
vom: 08.06.2010
Aufgrund eines Feuerwerkes,
auf dem Stadtsee,
ist die Durchfahrt, von TlG- km 14,8 bis 15,0,
am 19.06.10, von 22.30 Uhr bis voraussichtlich 24.00 Uhr
für die gesamte Schifffahrt gesperrt.
SPA-Nr.: 107/10
vom: 26.08.2010
gemäß § 3 (4) der Verordnung über die Betriebszeiten der Schleusen und Hebewerke an den Bundeswasserstraßen im Zuständigkeitsbereich der WSD Ost vom 05.12.1995
für die Schifffahrt auf dem Malzer Kanal (MzK), der Oberen- Havel- Wasserstraße (OHW), den Templiner Gewässern (TlG), den Lychener Gewässern (LyG) und den Werbelliner Gewässern (WbG)
Abweichend von §1 o.g. Verordnung wird für die nachfolgenden Schleusen in der Zeit vom 30.08.2010 bis 30.09.2010
eine tägliche Schleusenbetriebszeit von 08.00 –20.00 Uhr,
festgelegt:
- Templin (TlG km 13,32)
Ausgesprochene Sperrungen bleiben unberührt.