Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes


Wasser- und Schifffahrtsamt Eberswalde

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Inhalt: Kleinfahrzeugregistrierung und Sportbootvermietung

Jeder, der auf den Binnenschifffahrtsstraßen ein Kleinfahrzeug führt, muss sein Kleinfahrzeug mit einem gültigen amtlich anerkannten Kennzeichen versehen. Die Registrierung ist vorzunehmen nach der „Verordnung über die Registrierung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen“ (KIFzKV-BinSch). Es besteht eine Kennzeichnungspflicht für Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper, ohne Ruder und Bugsprit, eine Höchstlänge von weniger als 20 m aufweisen, ausgenommen:

Die Anträge auf Registrierung eines privat genutzten Kleinfahrzeuges (Sportboot) können bei allen Wasser- und Schifffahrtsämtern gestellt werden. Ein regionaler Bezug ist nicht gegeben. Weiterhin können die Anträge auf Erteilung eines Kleinfahrzeugkennzeichens für den privaten Gebrauch auch beim ADAC, dem Deutschen Motoryachtverband e.V. oder dem Deutschen Segler-Verband sowie den Landkreisen gestellt werden. Bootszeugnisse für die gewerbliche Vermietung von Sportbooten werden ausschließlich bei den Wasser- und Schifffahrtsämtern erteilt, in deren Zuständigkeit sich die Betriebstätte befindet. Die für die Kleinfahrzeugregistrierung und Sportbootvermietung benötigten Formulare stehen als Download zur Verfügung.

Ihr Antrag ist in schriftlicher Form bei uns einzureichen. Daher sind uns die ausgefüllten Formulare zusenden oder diese bei uns abzugeben - die Übertragung per eMail ist derzeit leider noch nicht möglich. Gegen eine Gebühr nach Binnenschifffahrtskostenverordnung (BinSchKostV) können Sie dann den Kennzeichenausweis bzw. das Bootszeugnis im WSA Eberswalde abholen.

Beachten Sie bitte die besonderen Öffnungszeiten des Schifffahrtsbüros!