Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes


Wasser- und Schifffahrtsamt Eberswalde

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Inhalt: Unterlagen zum Antrag auf Ausstellung eines Bootszeugnisses

Dem Antrag auf Ausstellung eines Bootszeugnisses (siehe Form- und Merkblätter) sind folgende Unterlagen unbedingt für die Bearbeitung des Antrages beizufügen:

Gesetzliche Grundlage:
Verordnung zur Neuordnung der gewerbsmäßigen Vermietung von Sportbooten sowie deren Benutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßen und zur Änderung weiterer binnenschifffahrtsrechtlicher Vorschriften (Binnenschifffahrtsvermietungs- und Änderungsverordnung – BinSchVermÄndV) vom 18.April 2000 § 5 Nr. 1-5.

Eine Bearbeitung der Anträge kann nur erfolgen wenn die Unterlagen vollständig vorliegen!