Inhalt: Unterlagen zum Antrag auf Ausstellung eines Bootszeugnisses
Dem Antrag auf Ausstellung eines Bootszeugnisses (siehe Form- und Merkblätter) sind folgende Unterlagen unbedingt für die Bearbeitung des Antrages beizufügen:
- eine Konformitätserklärung
- ein gültiges Abnahmeprotokoll des Germanischen Lloyds oder eines Sachverständigen für Sportschifffahrt (hauptsächlich motorbetriebene Fahrzeuge)
- ein Abnahmeprotokoll vom WSA Eberswalde (gilt nur für muskelbetriebene Sportboote bzw. mit 1 kW Elektromotor)
oder
oder
Gesetzliche Grundlage:
Verordnung zur Neuordnung der gewerbsmäßigen
Vermietung von Sportbooten sowie deren Benutzung auf den
Binnenschifffahrtsstraßen und zur Änderung
weiterer binnenschifffahrtsrechtlicher
Vorschriften (Binnenschifffahrtsvermietungs- und
Änderungsverordnung – BinSchVermÄndV) vom
18.April 2000 § 5 Nr. 1-5.
Eine Bearbeitung der Anträge kann nur erfolgen wenn die Unterlagen vollständig vorliegen!