Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes


Wasser- und Schifffahrtsamt Eberswalde

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Inhalt: Schleuse Lehnitz

Anlass dieses Beitrages

In der Saison 1999 kam es wiederholt zu Beschwerden von Sport- und Freizeitschiffern über die Praxis der Schleusungen an der Schleuse Lehnitz. Mit diesem Beitrag möchte das Wasser- und Schifffahrtsamt Eberswalde einerseits auf technische und rechtliche Randbedingungen zu den Schleusenvorgängen hinweisen und andererseits um Verständnis bei den Sport- und Freizeitschiffern für die auftretenden Wartezeiten werben.

Die Schleuse

Die Schleuse Lehnitz II ist 1940 fertiggestellt worden. Sie ist 11,92 m breit und 134,00 m lang. Die nutzbare Kammerlänge hat sich nach Einbau einer Stoßschutzanlage auf ca. 125,00 m verkürzt.

Die Schleuse Lehnitz

Ein Schleusenvorgang (Berg oder Tal) dauert bei einer reinen Belegung mit Berufsschiffen ca. 15 min. Eine Kreuzungsschleusung (Berg und Tal) beansprucht einen Zeitraum von 40 –45 Minuten. Sobald Sportboote zusammen mit der Berufsschifffahrt geschleust werden, verlängert sich der Schleusenvorgang (Berg oder Tal) auf 30 – 45 Minuten. Dieser zusätzliche Zeitaufwand entsteht durch das Manövrieren und Festmachen der einzelnen Sportboote.

Verkehrsaufkommen an der Schleuse

Die Statistik der Schleuse Lehnitz aus dem Jahr 1999 zeigt einen deutlichen Anstieg des Aufkommens von Sportbooten ab dem Monat Mai. Das Hauptaufkommen mit bis zu 3.830 Sportbooten/Monat ist in den Monaten Juli und August zur Ferienzeit zu verzeichnen.

Schleusenstatistik Lehnitz 1999

Dadurch sind in diesen beiden Monaten die längsten Wartezeiten für die Sport- und Freizeitschifffahrt zu erwarten.

Rechtliche Bedingungen zum Schleusenvorgang

Gemäß Binnenschifffahrtsstraßen - Ordnung (BinSchStrO) § 6.29 Abs. 7 werden Kleinfahrzeuge nur in Gruppen oder zusammen mit anderen Fahrzeugen geschleust. Eine Einzelschleusung ist nur nach einer bestimmten Wartezeit im Einzelfall möglich. Bei gemeinsamer Schleusung dürfen Kleinfahrzeuge erst nach den anderen Fahrzeugen in die Schleuse einfahren. Aus der BinSchStrO folgt, dass die Berufsschifffahrt Vorrang vor der Sportbootschifffahrt hat.

Schleusenpersonal

Die Schleuse Lehnitz ist mit einem Schichtleiter und einem Schleusengehilfen besetzt, die folgende Aufgaben wahrnehmen:

Der Verkehr im Schleusenbereich wird vom Schichtleiter geregelt. Er entscheidet, welche Fahrzeuge in die Schleuse einfahren sollen. Dabei bestimmt er unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit und der günstigen Ausnutzung der Schleusenkammer, ob ein oder mehrere Fahrzeuge (auch Sportboote) gemeinsam geschleust werden. Es ist aber möglich, dass aufgrund der Ladung des Güterschiffes ein Mitschleusen von Sportbooten verboten ist. Der Schichtleiter kann den Schleusenrang ändern. Er ist für eine sichere und für alle Teilnehmer ungefährliche Schleusung verantwortlich.

Das Betriebsstellenpersonal soll sich gegenüber Dritten höflich und besonnen und der jeweiligen Situation angemessen verhalten. Im Umkehrschluss sollte man aber von Dritten (Nutzern der Schleuse) ebenfalls ein Mindestmaß an Höflichkeit gegenüber dem Schleusenpersonal erwarten dürfen.

Weitere Randbedingungen

Weitere Randbedingungen, die Einfluss auf die Wartezeiten für die Freizeitschifffahrt haben, ergeben sich aus dem Richtungsverkehr und der Wasserbewirtschaftung der Scheitelhaltung der Havel-Oder-Wasserstraße (HOW).

- Richtungsverkehr

Durch den Richtungsverkehr in der Scheitelhaltung ist die Berufsschifffahrt an die Einhaltung bestimmter Abfahrtszeiten gebunden. Hierdurch kann es vorkommen, dass eine Talschleusung ohne Sportboote durchgeführt wird, um einem Binnenschiff, dass auf die Bergschleusung wartet, die Abfahrt in Richtung Schiffshebewerk zu ermöglichen und Wartezeiten von mehreren Stunden in Kreuzbruch zu ersparen.

Fahrplan Einrichtungsverkehr HOW

- Wasserbewirtschaftung

Jeder Schleusenvorgang an der Schleuse Lehnitz bedeutet für die Scheitelhaltung der HOW einen bestimmten Wasserverlust. Die Wasserbewirtschaftung der Scheitelhaltung ist abhängig von den Zuflüssen der Oberen-Havel-Wasserstraße (OHW) und der Müritz-Havel-Wasserstraße (MHW). In trockenen Sommern ist das zur Verfügung stehende Wasser sehr knapp. Um Tauchtiefenbeschränkungen auf HOW, OHW und MHW auf ein Mindestmaß zu beschränken, ist es erforderlich, Schleusenvorgänge zu reduzieren bzw. zu beschränken.

Neuerungen zur kommenden Sportbootsaison

Die Sport- und Freizeitschiffer haben sich in der vergangenen Saison über mangelnde Information hinsichtlich der nächsten Sportbootschleusung geäußert. Dieses liegt daran, dass durch häufige Fehlbedienung durch die Nutzer die an der Schleuse installierte Gegensprechanlage  nicht mehr funktionierte.

Für die nächste Saison wird die Gegensprechanlage betriebssicherer ausgerüstet, sowie eine Hinweistafel mit entsprechender Ankündigung der nächsten Schleusung von Sportbooten. Hierdurch wird es den Sportbootfahrern ermöglicht, die Wartezeit möglichst sinnvoll zu nutzen.