Inhalt: Sachbereich 3
Der Sachbereich 3 bearbeitet folgende Aufgabenschwerpunkte:
Gewässerkunde
Die exakte Kenntnis und jederzeitige Verfügbarkeit aller wichtigen Gewässerdaten ist die Voraussetzung für
- den Betrieb, die Unterhaltung und den Ausbau der Wasserstraße
- die Nutzung der Bundeswasserstraße durch die Schifffahrt und Uferanlieger
- sowie die Übergabe der gewonnenen Daten an das Land bei Hochwasser und Eis.
Der gewässerkundliche Dienst hat die Aufgabe, die benötigten Daten zu erfassen, auszuwerten und bereitzustellen.
Liegenschaften
Die Bundeswasserstraßen sind privatrechtliches Eigentum des Bundes. Alleine im Bereich des WSA Eberswalde umfassen sie eine Fläche von ca. 115 km². Vorübergehend nicht benötigte Grundstücke werden Dritten zur entgeltlichen Nutzung ganz oder teilweise überlassen, soweit dies nicht der Zweckbestimmung der Wasserstraßen widerspricht. Im WSA Eberswalde sind derzeit rund 5000 Nutzungen erfasst.
Vermessung
Der vermessungstechnische Dienst der WSV liefert die geometrischen Grundlagen für die Erfüllung der Bau- und Unterhaltungsaufgaben (z.B. Verkehrssicherungspflicht) an den Bundeswasserstraßen durch
- das Herstellen und Unterhalten des Lage- und Höhenfestpunktfeldes als geometrisches Bezugssystem
- die topographische Erfassung der Gewässersohle und des Uferbereiches, des Wasserspiegels und der Uferlinie für die Herstellung von Karten und Planunterlagen,
- die Übertragung von Bauprojekten in die Örtlichkeit und die geometrische Überwachung der baulichen Anlagen im Rahmen der Bauwerksinspektion,
- sowie die Vermessung von Eigentumsgrenzen und ihrer Änderungen.
Außer der Herstellung und ständigen Laufendhaltung der Bundeswasserstraßenkarte in analoger und digitaler Form (Digitale Bundeswasserstraßenkarte, DBWK) werden Spezialkarten (z.B. Nutzungskarten, Leitungspläne) vorgehalten.
Schifffahrtsbüro
Das Schifffahrtsbüro bietet folgenden Service für die ratsuchenden Wasserstraßennutzer:
- Beratung der Berufsschifffahrt und Sportbootschifffahrt bei der Nutzung der Wasserstraßen und Anlagen (Wasserstandslisten, Schleusenabmessungen, Befahrensregeln)
- Veröffentlichung von schifffahrtpolizeilichen
Anordnungen
und Hinweisen (aufgrund von Strecken- oder Schleusensperrungen,
Havarien, Baustellen etc. ), sowie Wasserständen und
Fahrrinnentiefen über die Internetplattformen ELWIS und
auf der Homepage des WSA ("Für
die Schifffahrt")
(ELWIS= Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem ist eine spezielle Homepage der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), welche die allgemeine Homepage der Verwaltung www.wsv.de und die Internetseiten der WSÄ ergänzt. Darunter findet man u.a. Nachrichten für die Binnenschifffahrt, Informationen zum Schifffahrtsrecht/Schiffsuntersuchung und vieles mehr). - Bearbeitung von Anträgen auf Sondertransporte nach der Binnenschifffahrtstraßenordnung für Güter-, Fahrgastschifffahrt und Schwimmkörper
- Erteilung von Kleinfahrzeugkennzeichen für Sportboote (zum privaten Gebrauch)
- Ausstellung von Bootszeugnissen für die Vermietung von Sportbooten
- Bearbeitung von Schiffferdienstbüchern (SDB), dazu gehört die Ausstellung und Kontrolle von SDB, sowie die Prüfung und Eintragung von Qualifizierungen von Besatzungsmitgliedern eines Binnenschiffes
- Bearbeitung von Vorschleusungsanträgen und Angelveranstaltungen
- Pflege und Veröffentlichung von Schleusenstatistiken
- Ausstellung und Überprüfung von Ölkontrollbüchern und Bordbüchern für Binnenschiffe
Wasserstraßenüberwachung
Die Aufgabe ergibt sich aus dem Bundeswasserstraßengesetz § 31.
Die Links
zu
den Gesetzestexten verweisen auf die vom Bundesministerium der Justiz
bereitgestellte Seite http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/.
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